Qualität & Sicherheit

Während chinesische Billigprodukte den Markt überschwemmen, bleiben wir – die Neumann GmbH – unserem Leitgedanken treu: Qualität statt Quantität! Unser Anspruch durchzieht die gesamten Prozesse in unserer Firma: begonnen mit den Beratungsgesprächen, den Entwicklungen Ihres individuellen Produktes bis hin zum Service nach dem Kauf – aber natürlich und vor allem betrifft es die Qualität des Produktes selbst. Wir verwenden qualitativ hochwertige Materialien sowie die besten Garne und auch während der Verarbeitung achten wir auf sauberste Handarbeit.

Qualität&Sicherheit_Material_DSC_4263-b

Unsere Materialien für Hüpfburgen, Airdisplays oder Sky-Dancer unterscheiden sich grundlegend, die Ansprüche an diese Materialien sind sehr unterschiedlich. Eines haben sie gemeinsam: Die Materialien, welche wir einsetzen, kommen aus Europa von Lieferanten, welche bereits seit Jahrzehnten als Zulieferer für uns arbeiten und unser höchstes Vertrauen genießen. Während unsere Materialien für Hüpfburgen sehr große Dehn- und Zugelastizität aufweisen, damit sie auch nach vielen Jahren im Einsatz die immense Krafteinwirkung beim Hüpfen einwandfrei überstehen, müssen Materialien für Inflatables flexibel sein, um die teils feinen Formen nachbilden zu können. Sky-Dancer-Stoffe wiederum müssen extrem leicht und gleichzeitig reißfest sein, um den tanzenden Effekt zu garantieren. Alle Materialien für Airdisplays verfügen über ein B1-Zertifikat.

Qualität&Sicherheit_Verarbeitung_DSC_0253-b

Bei der Verarbeitung unserer aufblasbaren Werbeobjekte sowie Hüpfburgen und Spielmodule achten wir ebenso auf Details wie im Vorbereitungsprozess. Bei Werbebögen, Lichtsäulen, Werbewürfeln oder anderen aufblasbaren Objekten spielt neben der Geradlinigkeit der Naht, der Sauberkeit der Näharbeit und der Unversehrtheit des Druckbildes auch der Nahtabstand eine große Rolle, damit das fertige Objekt formvollendet und prall gefüllt Ihr Unternehmen oder Ihren Verein optimal repräsentiert. Die größte Herausforderung in unserem Bereich bilden Hüpfburgen und Spielmodule. Hier werden die besonders beanspruchten Nähte auf dem Springbett durch starkes PVC oder Gewebeband zusätzlich geschützt. Die Nähte sind bis zu 6-fach vernäht, der Nahtabstand mit 2 bis 5 mm für den Einsatz als Hüpfburg optimiert. Die Ankerpunkte erfüllen mit einer Zugkraft von 1.600 Newton alle gesetzlichen Vorgaben.

Qualität&Sicherheit_Beschriftung_P1040395-b

Die Werbebeschriftung stimmen wir auf Ihr Logo ab. Teils wird diese mit Siebdruck aufgebracht, teils mit Digital- oder Sublimationsdruck. Für besondere Motive, bei denen keine Druckdaten vorhanden sind, bieten wir Airbrush-Arbeiten oder – bei Hüpfburg-Motiven – auch liebevolle Handbemalung durch unsere speziell geschulten Künstler an. In jedem Fall wenden wir die Technik an, welche für Ihr Produkt sowie Ihr Motiv technisch am optimalsten ist. Unsere Spezialisten für den jeweiligen Druckbereich kennen nicht nur ihre Maschinen und Arbeitsmittel sehr genau, sondern sind auch mit den Ansprüchen unserer Kunden bestens vertraut.

Qualität&Sicherheit_Farben_DSC_4699-b

Wir verwenden Farben – beim Siebdruck, beim Digital- oder Sublimationsdruck ebenso wie beim Aufbringen mit Schablone oder Airbrush – welche lange Jahre haltbar sind und auch nach vielen Einsätzen noch ihre ursprüngliche Farbechtheit aufweisen. Der Digitaldruck – ein Druckverfahren, bei welchem der Farbauftrag relativ dünn ist – wird mit einer zusätzlichen Schutzschicht (Laminat) versehen, damit der Druck vor Kratzern bestmöglich geschützt ist. Auch im Bereich Beschriftung bilden die Hüpfburgen und Spielmodule wiederum spezielle Anforderungen: die Farben entsprechen den Anforderungen der EN71-03 (Sicherheit von Spielzeugen) und sind somit nicht toxisch.

Qualität&Sicherheit_EN14960_DSC_1877-zugeschnitten1

Alle unsere Hüpfburgen und Spielmodule entsprechen selbstverständlich den strengen Sicherheitsvorgaben der EN14960. In dieser europäischen Norm sind alle relevanten Punkte geregelt, sie stellt Vorgaben zu Fangstellen, Stufengröße, Naht, Abmessungen, Kraftaufnahme sowie zu vielen weiteren Details. Jede Hüpfburg, jedes aufblasbare Spielmodul, welches bei uns gefertigt wird, wird vor Versand einer eingehenden Sicherheits- und Qualitätsprüfung unterzogen. Mit Lieferung erhalten Sie von uns eine offizielle Konformitätsbescheinigung. Diese bestätigt, dass die Hüpfburg oder das Spielmodul konform zur EN 14960 ist und allen nationalen und internationalen Vorgaben und Auflagen entspricht. Alle relevanten Sicherheitsanforderungen sind bei der Entwicklung der EN 14960 in den Text mit eingeflossen. Dazu gehören auch Richtlinien aus anderen EN-Vorschriften wie zum Beispiel eine Norm, welche sich auf Spielplatzböden bezieht. Hieraus wurden Teile übernommen, welche im Bereich Hüpfburgen Sinn machen. Andere EN-Normen treffen auf Hüpfburgen und aufblasbare Spielmodule nicht zu.

Qualität&Sicherheit_TÜV_Auto_TÜV-SÜD_7m (63)-b

Eine TÜV-Abnahme gemäß der Landesbauordnung („Fliegende Bauten“) und somit ein Prüfbuch bzw. ein Baubuch ist im Normalfall für Hüpfburgen und Spielmodule nicht erforderlich. Auf Wunsch können wir jede Hüpfburg bzw. jedes Spielmodul vom TÜV prüfen und somit zertifizieren lassen. Die für das Prüfverfahren anfallenden Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Erforderlich ist eine TÜV-Abnahme nicht, sofern Ihnen eine Konformitätsbescheinigung gemäß EN 14960 vorliegt. Für Sonderbauten von Hüpfburgen und aufblasbaren Spielmodulen gibt es keine generelle Abnahme durch den TÜV, jede veränderte Form muss auch erneut geprüft werden. Wenn Sie für Sonderanfertigungen eine TÜV-Bescheinigung wünschen, muss sich dies immer in den endgültigen Kosten wieder spiegeln.

Kontaktformular

E-Mail schreiben
Rückrufservice
Kataloganforderung
Newsletter

Kontakt